Rechtliches

AGB

Präambel
FutureTalent ist eine Marke der FutureBrands GmbH, Cremon 11, 20457 Hamburg (nachfolgend „FutureTalent“). FutureTalent unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstand) im Bereich Social-Media-Marketing, und zwar sowohl durch Beratung und Coaching (Aufbau eigener interner Kompetenzen beim Kunden) als auch durch die eigenständige Umsetzung von Marketing- und Recruiting-Maßnahmen im Auftrag des Kunden.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen FutureTalent und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn FutureTalent ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Nimmt FutureTalent auf ein Schreiben Bezug, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer beziehungsweise als Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln. FutureTalent schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von FutureTalent sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von FutureTalent schriftlich, per E-Mail oder in Textform (§ 126b BGB) annimmt, oder wenn FutureTalent eine vom Kunden erteilte Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsbeschreibungen.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

§ 3 Leistungen von FutureTalent
(1) FutureTalent erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen: Beratung und Coaching zum Aufbau interner Social-Media- und Marketingkompetenzen (zum Beispiel im Rahmen der Masterclass), Konzeption und Umsetzung von organischem Social-Media-Content, Konzeption und Schaltung von Social-Media-Werbeanzeigen zur Neukundengewinnung und zum Azubi- beziehungsweise Mitarbeiter-Recruiting, sowie begleitende strategische Beratung zu Employer Branding und Markenaufbau.

(2) Der genaue Leistungsumfang, die Laufzeit sowie etwaige Meilensteine ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen schuldet FutureTalent nicht.

(3) FutureTalent ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Dritte (zum Beispiel freie Mitarbeiter oder Kooperationspartner) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt FutureTalent alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben vollständig, rechtzeitig und unaufgefordert beziehungsweise auf erstes Anfordern zur Verfügung.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, bleibt der Vergütungsanspruch von FutureTalent hiervon unberührt. FutureTalent ist in diesem Fall berechtigt, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern und einen dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bild-, Text- oder Videomaterial sowie Marken- und Kennzeichenrechte) frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt FutureTalent von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. FutureTalent bietet je nach Leistung feste monatliche Paketpreise, einmalige Projektpreise sowie erfolgsbasierte Vergütungsmodelle (zum Beispiel im Bereich Recruiting) an; welches Modell gilt, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist FutureTalent berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(4) FutureTalent ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen (zum Beispiel monatlich laufenden Coaching- oder Betreuungsleistungen) im Voraus abzurechnen.

(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Erfolgsbasierte Leistungen
(1) Soweit FutureTalent und der Kunde eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren (insbesondere im Bereich der Personalgewinnung), wird die maßgebliche Erfolgsdefinition (zum Beispiel Vertragsunterzeichnung, Probezeitablauf oder eine vergleichbare, im Angebot definierte Größe) im jeweiligen Angebot konkret festgelegt.

(2) FutureTalent schuldet im Rahmen erfolgsbasierter Leistungen die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen; ein bestimmter Erfolg (zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen) wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) FutureTalent räumt dem Kunden an den im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Inhalten (zum Beispiel Grafiken, Texte, Videos, Werbeanzeigen) nach vollständiger Bezahlung der jeweils vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

(2) FutureTalent bleibt berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Arbeiten in allgemeiner, nicht kundenbezogen identifizierbarer Form zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall widerspricht.

(3) Soweit der Kunde selbst Vorlagen, Marken, Bild- oder Textmaterial zur Verfügung stellt, verbleiben die Rechte hieran beim Kunden beziehungsweise dessen Rechteinhabern.

§ 8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kennzahlen und interne Strategien) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei Verträgen mit fortlaufender Leistungserbringung (zum Beispiel monatliche Betreuungs- oder Coaching-Verträge) ergeben sich Laufzeit sowie Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Ist nichts anderes vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform möglich.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für FutureTalent insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer fälligen Zahlung in Verzug bleibt.

(3) Projektbezogene Leistungen mit vereinbartem Leistungsumfang und Endtermin enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

§ 10 Gewährleistung
(1) FutureTalent erbringt ihre Leistungen nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik und der Branchenpraxis im Bereich Social-Media-Marketing.

(2) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen; im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.

(3) FutureTalent übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Maßnahmen (zum Beispiel eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Leads oder Bewerbungen), soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich schriftlich als Leistungsziel vereinbart wurde.

§ 11 Haftung
(1) FutureTalent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FutureTalent beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FutureTalent oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FutureTalent beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von FutureTalent der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von FutureTalent für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von FutureTalent. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FutureTalent in Hamburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.